Mit eUmzugCH können Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Die Meldepflicht beträgt gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) 14 Tage ab dem Datum der Adressänderung.

Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Kantone den eUmzugCH eingeführt haben. Informieren Sie sich deshalb bei einem Wegzug in einen anderen Kanton bei der neuen Wohngemeinde, wie Sie für die Anmeldung vorgehen müssen.

Anmeldungen zum Aufenthalt können nicht über den eUmzugCH erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://zh.eumzug.swiss

Aktionen

Zugehörige Objekte