Der Schulpflege gehören fünf Mitglieder einschliesslich des Präsidenten an, die vom Souverän gewählt werden. Die Schulpflege konstituiert sich auf Vorschlag des Schulpräsidiums selbst. Der Schulpräsident wird vom Souverän gewählt. Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt die Schule im Rahmen ihrer Kompetenzen gemäss Volksschulgesetz, Gemeinde- und Geschäftsreglement.

Die Schulpflege ist für alle Belange des Schulwesens verantwortlich. Sie entscheidet aufgrund der Anträge ihrer Mitglieder, der Ressorts, der Geschäftsleitung, der Schulleitung, aller Gremien (Schulkonferenz, Gesamt-, Stufen-, Fachkonvente) sowie einzelner Mitarbeitenden.

Kontakt

Schulpflege
Kirchgasse 4
8332 Russikon
Tel. 043 355 61 81
Fax 043 355 61 62
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