Kulturerbe der Gemeinde Russikon
Zum kommunalen Kulturerbe zählen wir alles durch Natur und Mensch Entstandene, das für die Gemeindebevölkerung über Generationen hinweg bedeutungsvoll ist oder vermutlich sein wird. Kulturerbe stärkt das Zusammen- und Zugehörigkeitsgefühl. Die Auslegeordnung dient einerseits der Gemeinde. Sie hilft das Bewusstsein von Behörden und Bevölkerung für das Kulturerbe zu schärfen. Anderseits dient die Auslegeordnung der Region. Sie erleichtert den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit.
Das Zürcher Oberland hat den identitätsstiftenden Wert seines Kulturerbes erkannt und anerkannt. Es pflegt sein charakteristisches Kulturerbe – nicht zuletzt das laufend neu entstehende – fachgerecht, entwickelt es sorgsam weiter und macht es anschaulich und erlebbar. Die Pflege des Kulturerbes ist fester Teil der regionalen Politik.
Im Rahmen dieses Projekts wurde in den letzten zwei Jahren eine Auslegeordnung des Kulturerbes der Gemeinde Russikon erarbeitet. Das Ergebnis liegt nun vor. Russikon verfügt als erste Gemeinde des Zürcher Oberlandes über eine solch vollständige Auflistung, nicht zuletzt auch dank des Einsatzes des Kulturerbe-Delegierten Kurt Gubler, Alt-Gemeindeschreiber, und der nachgeführten Inventare von Landschaft, Naturobjekte und Bauwerken.
Die Auslegeordnung soll dazu beitragen, verstärkt das eigene Kulturerbe wahrzunehmen und ihm Sorge zu tragen. Vor allem für die Schule Russikon soll sie eine Grundlage bilden, der Jugend die Geschichte und die Errungenschaften der Gemeinde näher zu bringen.
Auslegeordnung Kulturerbe der Gemeinde Russikon
Mit der vorliegenden Auslegeordnung kann das Kulturerbe der Gemeinde Russikon gezielt gepflegt und das Wissen darüber für nachfolgende Generationen erhalten werden.
Die Auslegeordnung beinhaltet folgende Informationen:
- Die bedeutenden Landschaft und Naturobjekte (Mit Naturobjekten sind zum Beispiel Wiesen, Bäume, Hecken, Weiher, Steine gemeint)
- Die bedeutenden Bauwerke (Dazu gehören nicht zuletzt auch öffentliche Räume, Plätze, Ortsbilder, Siedlungsstrukturen, Verkehrsbauwerke, Gärten, Kunstwerke, Hausinschriften etc.)
- Die bedeutendsten archäologischen Zonen
- Offizielle Archive
- Private Archive (Chronikstuben, Vereins- und Firmen- und Familienarchive etc.)
- Personen, die viel über die Gemeinde wissen
- Museen, Sammlungen und Depots
- Gelebtes Kulturerbe wie Bräuche, wiederkehrende Feste und Anlässe, Vereine und Kulturorganisationen, Kirchen, Firmen, Bildungs-, Wohlfahrts, Kultur-, Freizeit- und andere Einrichtungen, Kulinarisches Kulturerbe, Demokratie und Sprache
- Geschichtsschreibung
- Biografien bedeutender Persönlichkeiten
- Erinnerungsorte (Strassennamen, Plätze, Denkmäler, Gräber, Gedenktafeln etc.)
- Vermittlung der Ortsgeschichte und des Kulturerbes
Weitere Informationen zum Kulturerbe finden Sie unter Zürioberland Kultur.
Dokumente
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Auslegeordnung_Kulturerbe_Russikon_.pdf (PDF, 102.41 kB) | Download | 0 | Auslegeordnung_Kulturerbe_Russikon_.pdf |