Informationen zur Verlängerung von Ausländerausweisen
Niederlassungsbewilligungen (C) und Aufenthaltsbewilligungen (B) können frühestens drei Monate vor Ablauf verlängert werden.
Alle übrigen Bewilligungen können frühestens ein Monat vor Ablauf verlängert werden.
Verlängerung für EG/EFTA Staatsangehörige
Wir benötigen folgende Unterlagen für die Verlängerung:
Niederlassungsbewilligungen (C) und Aufenthaltsbewilligungen (B)
- Verfallsanzeige (wird vom Migrationsamt automatisch zugestellt)
- gültiger Pass im Original
- Ausländerausweis im Original
Kurzaufenthalter (L)
- gültiger Pass im Original
- Ausländerausweis im Original
- gültiger Arbeitsvertrag oder Studiumsbestätigung
Ausweisverlängerung Kinder bis 18 Jahre CHF 30.00
Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Wir benötigen folgende Unterlagen für die Verlängerung:
Niederlassungsbewilligungen (C)
- Verfallsanzeige
- gültiger Pass im Original
- Ausländerausweis im Original
Aufenthaltsbewilligungen (B) und Kurzaufenthalter (L)
- Verfallsanzeige
- gültiger Pass im Original
- Ausländerausweis im Original
- gültiger Arbeitsvertrag oder Studiumsbestätigung
Weitere Informationen finden Sie beim Migrationsamt des Kantons Zürich.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Verlangerungsformular.pdf (PDF, 87.03 kB) | Download | 0 | Verlangerungsformular.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 355 61 00 | einwohnerkontrolle@russikon.ch |