Bau
Die Abteilung Bau ist zuständig für den Vollzug der Baugesetzgebung. Dies beinhaltet unter anderem die Bauplanung und das Baubewilligungsverfahren, inkl. der Baukontrollen. Es wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Einreichung des Baugesuchs bis zur Baubewilligung ab. Wo nötig koordiniert es die Abläufe mit den weiteren zuständigen Stellen von Kanton und weiteren externen Partnern.
Ebenso ist die Abteilung Bau zuständig für Strassen- und Gewässersanierungen, Entwässerung, Winterdienst und allgemeiner Unterhalt.
Die von der Abteilung Bau erarbeiteten Geschäfte werden dem eigenständigen Bauausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über die Erteilung der Baubewilligung. Ausnahmebewilligungen bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Bauausschusses.
Unser Leiter Bau berät Sie gerne bei der Planung von Bauvorhaben und bei der Einreichung eines Baugesuches.
Gemeindeingenieurbüro
Zusätzliche fachliche Unterstützung erhält die Abteilung Bau durch die Geoinfra Ingenieure AG, Telefon 044 933 65 65, wetzikon@geoinfra.ch, Bahnhofstrasse 16, 8620 Wetzikon. Bitte beachten Sie, dass Anfragen, welche direkt der Geoinfra Ingenieure AG gestellt werden, vom Fragesteller bezahlt werden müssen, ausser es erfolgt zuvor eine Vermittlung durch die Abteilung Bau.
Aktenauflage und baurechtliche Entscheide
Die eingereichten Projekte im ordentlichen Verfahren liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Begehren um Zustellung des Baurechtlichen Entscheides sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Gemeinde Russikon, Abteilung Bau, 8332 Russikon, schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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