Die Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Russikon ist zuständig für die Ausrichtung von wirtschaftlicher und persönlicher Sozialhilfe für Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde. Ziel der Hilfeleistung ist es, den Betroffenen möglichst schnell wieder zu wirtschaftlicher und persönlicher Selbständigkeit zu verhelfen.
Die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Beschlussfassung über die Ausrichtung von Sozialhilfe erfolgt durch die Gesellschaftskommission.

Alimentenbevorschussung gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Abteilung Gesellschaft. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für Jugend und Berufsberatung.

Kontakt

Gesellschaft
Kirchgasse 4
8332 Russikon
Tel. 043 355 61 02
Fax 043 355 61 62
soziales@russikon.ch

Öffnungszeiten

Die Abteilung Gesellschaft berät die Gesellschaftskommission und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe.

Die Leitung führt und koordiniert sämtliche Bereiche der Abteilung und ist Erstanlaufstelle und nimmt sämtliche Fragen entgegen.

Personen

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