Entschädigungsverordnung vom 21. März 2022
- Nummer
- 102
- Name
- Entschädigungsverordnung vom 21. März 2022
- Erlassdatum
- 21. März 2022
- Inkrafttreten
- 1. Juli 2022
- Art
- Gesetz
- Herkunft
- Legislativgeschäft
- Informationen
Systematische Rechtssammlung
Gemäss § 7 Abs. 2 des neuen Gemeindegesetzes veröffentlichen die Gemeinden ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung.
In der systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Russikon finden sich sämtliche aktuell gültigen rechtssetzenden Erlasse, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen, Reglemente und dergleichen des Gemeinderates sowie der übrigen kommunalen Behörden und Kommissionen. Die Rechtssammlung ist systematisch nach Sachgebieten geordnet. Konzepte von öffentlichem Interesse befinden sich ebenfalls in der Rechtssammlung, auch wenn diese keinen rechtssetzenden Charakter haben.
Zugehörige Objekte
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102 | Entschädigungsverordnung vom 21. März 2022 (PDF, 2.53 MB) | Download | 0 | 102 | Entschädigungsverordnung vom 21. März 2022 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 043 355 61 12 | info@russikon.ch |