Der Gemeinderat berichtet…
Machbarkeitsstudie «Wohnraum für Asylsuchende»
Die Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde erfolgt aufgrund eines gesetzlichen Vollzugsauftrags des Kantons, der durch ein festgelegtes Kontingent geregelt ist. Dieses Kontingent wurde seit Beginn des Krieges in der Ukraine bereits dreimal erhöht. Zuletzt hat der Regierungsrat das Kontingent per 1. Juli 2024 von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent der Wohnbevölkerung angehoben, was für die Gemeinde Russikon eine Aufnahmeverpflichtung von insgesamt 73 Personen (bisher 59) bedeutet.
Zusätzlich zur Quotenerhöhung verändert sich der zur Verfügung stehende Wohnraum für Geflüchtete in der Gemeinde fortlaufend durch Nutzungsänderungen, Renovationen und andere Anpassungen. Trotz kurzfristiger Mietlösungen besteht langfristig ein wachsender Bedarf an Unterbringungsplätzen, weshalb rasches Handeln erforderlich ist.
Die Gesellschaftskommission hat sich in einem Workshop intensiv mit der Unterbringung im Bereich Asylwesen befasst und potenzielle Standorte geprüft. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sollen diese Standorte nun durch die Forster & Linsi AG, Pfäffikon, vertieft geprüft werden.
Die für das Jahr 2024 erforderlichen Planungskosten konnten im Budget 2024 nicht berücksichtigt werden, da die Erhöhung der Asylquote erst im laufenden Jahr angekündigt wurde. Da die Planung zeitnah beginnen muss, gelten die Kosten für die Machbarkeitsstudie als gebundene Ausgabe.
Klaus-Peter-Eggert-Weg
Mit der Fertigstellung der Sporthalle wird der angrenzende Verbindungsweg zwischen dem Schulweg und dem Schulgelände wieder in Betrieb genommen. Zwar erfolgt über diesen Gehweg keine Erschliessung von Liegenschaften, trotzdem soll der "neue" Weg mit einem Strassennamen versehen werden.
Aufgrund der äusserst grosszügigen Erbschaft von Klaus-Peter Eggert wird der Weg in Gedenken an den Verstorbenen «Klaus-Peter-Eggert-Weg» benannt. Die neue Benennung wurde der Nomenklaturkommission des Kantons Zürich vorgelegt und entspricht deren Vorgaben.
Behördenerneuerungswahlen 2026
In Absprache mit den Gemeinden im Bezirk Pfäffikon wurden die Termine für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026-2030 festgelegt. Diese finden in der Gemeinde Russikon am Sonntag, 8. März 2026, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 14. Juni 2026, durchgeführt.
Neuer Vertrag für den Zivilstandskreis Pfäffikon
Für die zivilstandsamtlichen Belange haben sich die Gemeinde Pfäffikon und die Anschlussgemeinden Fehraltorf, Hittnau, Russikon und Wildberg zu einem Zivilstandskreis Pfäffikon zusammengeschlossen. Dieser besteht seit 2003. Als Sitzgemeinde amtet die Gemeinde Pfäffikon.
Per 1. Januar 2025 stossen die Gemeinden Bauma und Wila zum Zivilstandskreis Pfäffikon. Der Zivilstandskreis Bauma bzw. das Zivilstandsamt Bauma ist der kleinste Kreis im Kanton Zürich. Seit Jahren ist die Anzahl der Geschäftsfälle rückläufig, weshalb der Gemeinderat Bauma entschieden hat, diesen Zivilstandskreis aufzulösen und eine neue, zukunftsfähige Lösung zu suchen.
Der Gemeinderat Russikon hat dem überarbeiteten Anschlussvertrag über die Zusammenarbeit der Gemeinden Pfäffikon, Bauma, Fehraltorf, Hittnau, Russikon, Wila und Wildberg mit Wirkung ab 1. Januar 2025 zugestimmt. Vorbehalten bleiben die übereinstimmenden und genehmigenden Beschlüsse aller Gemeindevorstände des Zivilstandskreises Pfäffikon und die Genehmigung des Vertrages durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich durch den Regierungsrat.
Zudem hat der Gemeinderat…
- den Beschluss des Bezirksrates Pfäffikon zur Visitation der Gemeinde Russikon am 26. April 2023 Kenntnis genommen. Grundsätzlich hat der Bezirksrat eine ordnungsgemässe Geschäftsführung festgestellt;
- das Budget des Zweckverbandes Abwasserreinigungsanlage Fehraltorf-Russikon für das Jahr 2025 genehmigt. Der Aufwandüberschuss beträgt CHF 3'603'000.00. Die Gemeinde Russikon übernimmt ihren Kostenanteil am Aufwandüberschuss von CHF 947'600.00 (26.3 %);
- zur Kenntnis genommen, dass der Bezirksrat Pfäffikon mit Beschluss vom 1. Oktober 2024 die Jahresrechnung 2022 auf Grund stichprobeweiser Prüfung auf formelle Vollständigkeit und Rechtmässigkeit Vormerk genommen hat. Dies führte zu keinen Bemerkungen;
- den Bericht über die Geldverkehrsprüfung durch die GemeindeFinanzen.ch GmbH, Thalwil, zur Kenntnis genommen. Aus der Prüfung sind keine Massnahmen abzuleiten;
- auf den 1. Januar 2025 den Gebührentarif teilrevidiert. Dabei werden die Gebühren in den Bereichen Mitteilungsblatt äxgüsi, Bibliothek sowie Sporthalle und gemeindeeigene Einrichtungen angepasst;
- für den Unterhalt der Flur- und Waldwege auf dem Gemeindegebiet für die Jahre 2025-2028 einen jährlich wiederkehrenden Gemeindebeitrag bewilligt. Dieser Betrag entspricht der Summe, welche die Unterhaltsgenossenschaft Russikon ihren Mitgliedern in Rechnung stellt. Als Obergrenze werden weiterhin jährlich 50 Prozent oder CHF 45'000.00 durch die Gemeinde übernommen.
Russikon, 28. November 2024