Kehricht und Grüngut

Die Gemeinde ist, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Genaue Abfuhrtermine können Sie aus der Wertstoffagenda entnehmen.

Altpapier – und Kartonsammlung

Altpapier und Karton ist gebündelt und gut geschnürt an den Sammeltagen vor 7.00 Uhr an den markierten gelben Sammelpunkten bereitzustellen.

Wichtig: Beschichteter Karton (Tetrapackungen, Verpackungen von Tiefkühlprodukten und dergleichen) kann nicht verwertet werden. Entsorgen Sie diesen Karton mit dem Hauskehricht. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Abfallsammlungen.

Bündeln Sie Ihr Altpapier straff!
Wichtig: Plastikbeschichtetes Papier gehört nicht ins Altpapier. Führen Sie es dem Hauskehricht zu.

Lebensmittelkontrolle

Die Lebensmittelkontrolle stützt sich auf das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Es bezweckt, die Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können, ebenfalls wird der hygienische Umgang mit Lebensmitteln sichergestellt.

Kontakt

Gesundheit
Kirchgasse 4
8332 Russikon
Tel. 043 355 61 41
Fax 043 355 61 62
gesundheitssekretariat@russikon.ch

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