Gesellschaft
Die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Beschlussfassung über die Ausrichtung von Sozialhilfe erfolgt durch die Gesellschaftskommission.
Alimentenbevorschussung gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Abteilung Gesellschaft. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für Jugend und Berufsberatung.
Kontakt
GesellschaftKirchgasse 4
8332 Russikon
Tel. 043 355 61 02
Fax 043 355 61 62
soziales@russikon.ch
Öffnungszeiten
Die Abteilung Gesellschaft berät die Gesellschaftskommission und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe.
Die Leitung führt und koordiniert sämtliche Bereiche der Abteilung und ist Erstanlaufstelle und nimmt sämtliche Fragen entgegen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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