ABGESAGT | Abstimmung
Informationen
- Datum
- 17. Mai 2020
- Lokalität
Gemeindehaus (im Eingangsbereich) an der Kirchgasse 4 in 8332 Russikon.
- Kontakt
- Marc Syfrig
- Beschreibung
Die aktuellen Abstimmungsergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Vorlagen werden jeweils direkt auf der Webseite des Kantons publiziert.
Eidgenössische Vorlagen
Begrenzungsinitiative
- Beschreibung
Die Ergebnisse werden am Abstimmungssonntag auf der Webseite des Kantons aufgeschalten.
- Formulierung
- «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» (BBl 2019, 8651)
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer
- Beschreibung
Die Ergebnisse werden am Abstimmungssonntag auf der Webseite des Kantons aufgeschalten.
- Formulierung
- 3. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) (BBl 2019, 6597)
- Ebene
- Bund
- Art
- Antrag
Änderung Jagdgesetz
- Beschreibung
Die Ergebnisse werden am Abstimmungssonntag auf der Webseite des Kantons aufgeschalten.
- Formulierung
- 2. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) (BBl 2019, 6607)
- Ebene
- Bund
- Art
- Antrag
Kantonale Vorlagen
Strassengesetz (StrG)
- Beschreibung
Die Ergebnisse werden am Abstimmungssonntag auf der Webseite des Kantons aufgeschalten.
- Formulierung
- 2. Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 18. November 2019; Unterhalt von Gemeindestrassen) (ABl 2019-11-22)
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
Zusatzleistungsgesetz
- Beschreibung
Die Ergebnisse werden am Abstimmungssonntag auf der Webseite des Kantons aufgeschalten.
- Formulierung
- 1. Zusatzleistungsgesetz (ZLG) (Änderung vom 28. Oktober 2019; Beiträge des Kantons) (ABl 2019-11-08)
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
Vorlagen Bezirk
Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG
- Beschreibung
- Die Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie die Umwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige AG findet am 17. Mai 2020 statt.
Zweckverbandsabstimmung
- Fusion Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie Umwandlung Spital Uster in eine gemeinnützige AG
Die Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie die Umwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige AG ist in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster für Sonntag, 17. Mai 2020 vorgesehen. Gleichzeitig findet in den Aktionärsgemeinden des Spitals Wetzikon (GZO AG) die Abstimmung über die Fusion statt.
Gemäss § 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte werden Wahlen und Abstimmungen an der Urne durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Gemäss Art. 12 der Statuten des Zweckverbandes Spital Uster ist wahlleitende Behörde der Stadtrat Uster. In Anwendung dieser Bestimmungen hat der Stadtrat anlässlich seiner Sitzung vom 17. Dezember 2019 beschlossen:
- Die Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie die Umwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige AG wird für Sonntag, 17. Mai 2020 angeordnet.
- Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 21a Abs. 1 in Verbindung mit § 22 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Publikation an gerechnet schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich am Mittwoch, 8. Januar 2020 massgebend.
Uster, 8. Januar 2020
Zweckverband Spital Uster
Stadtrat Uster (als wahlleitende Behörde) - Formulierung
- Umwandlung der Trägerschaft des Spitals Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft
- Ebene
- Bezirk
- Art
- Antrag
Name | |||
---|---|---|---|
Beleuchtender_Bericht_ZSU.pdf (PDF, 1.06 MB) | Download | 0 | Beleuchtender_Bericht_ZSU.pdf |
Beiblatt_zu_Beleuchtender_Bericht.pdf (PDF, 152.61 kB) | Download | 1 | Beiblatt_zu_Beleuchtender_Bericht.pdf |
Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG
- Beschreibung
- Die Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie die Umwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige AG findet am 17. Mai 2020 statt.
Zweckverbandsabstimmung
- Fusion Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie Umwandlung Spital Uster in eine gemeinnützige AG
Die Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie die Umwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige AG ist in den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster für Sonntag, 17. Mai 2020 vorgesehen. Gleichzeitig findet in den Aktionärsgemeinden des Spitals Wetzikon (GZO AG) die Abstimmung über die Fusion statt.
Gemäss § 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte werden Wahlen und Abstimmungen an der Urne durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Gemäss Art. 12 der Statuten des Zweckverbandes Spital Uster ist wahlleitende Behörde der Stadtrat Uster. In Anwendung dieser Bestimmungen hat der Stadtrat anlässlich seiner Sitzung vom 17. Dezember 2019 beschlossen:
- Die Abstimmung über die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie die Umwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige AG wird für Sonntag, 17. Mai 2020 angeordnet.
- Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 21a Abs. 1 in Verbindung mit § 22 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Publikation an gerechnet schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich am Mittwoch, 8. Januar 2020 massgebend.
Uster, 8. Januar 2020
Zweckverband Spital Uster
Stadtrat Uster (als wahlleitende Behörde) - Formulierung
- Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon zur «Gesundheitsversorgung Glattal und Zürcher Oberland AG» sowie die Umwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige AG
- Ebene
- Bezirk
- Art
- Antrag
Name | |||
---|---|---|---|
Beleuchtender_Bericht_ZSU.pdf (PDF, 1.06 MB) | Download | 0 | Beleuchtender_Bericht_ZSU.pdf |
Beiblatt_zu_Beleuchtender_Bericht.pdf (PDF, 152.61 kB) | Download | 1 | Beiblatt_zu_Beleuchtender_Bericht.pdf |
Kommunale Wahlen
Ersatzwahl Schulbehördenmitglied | 2. Wahlgang
Beschreibung
Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulbehörde für den Rest der Amtsdauer 2018 bis 2022
Abstimmungsresultate 1. Wahlgang vom 9. Februar 2020
Zahl der Stimmberechtigten |
3‘026 |
eingegangene Stimmrechtsausweise |
1‘487 |
Stimmbeteiligung |
38,33% |
Total eingegangene Wahlzettel |
1‘160 |
abzügl. ungültig eingelegte Wahlzettel |
- 6 |
abzügl. leere Wahlzettel |
- 108 |
abzügl. ungültig Wahlzettel |
- 0 |
Gültig Wahlzettel / massgebende Stimmen |
1‘046 |
geteilt durch 2-fache Sitzzahl |
523 |
das absolute Mehr beträgt |
524 |
Das absolute Mehr verpasst / nicht gewählt Cvetic Marica, FDP |
522 |
Anordnung 2. Wahlgang
Infolge Nichterreichung des absoluten Mehrs wird für die Wahl von einem Mitglied der Schulbehörde ein zweiter Wahlgang auf Sonntag, 17. Mai 2020, festgesetzt. Es gelangt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zur Anwendung. Entscheidend ist das relative Mehr.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Es können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen. Personen, welche auf dem Beiblatt zum zweiten Wahlgang aufgeführt werden möchten, melden sich schriftlich bis spätestens am Freitag, 6. März 2020 (Eingang) beim Gemeinderat, Kirchgasse 4, 8332 Russikon. Sie teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Das Formular für die Wahlvorschläge kann bei der Gemeinderatskanzlei unter der Telefonnummer
043 355 61 12 oder per Mail an info@russikon.ch bestellt oder auf der Website www.russikon.ch heruntergeladen werden.
Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i. V. m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Im Übrigen kann gegen die Abstimmung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m.§ 19b Abs. 2 lit.c sowie § 20und §22 Abs. 1 VRG).
Russikon, 12. Februar 2020
GEMEINDERAT RUSSIKON
Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- andere Behörde