Sanierung Russikerstrasse im Abschnitt Obermoosstrasse bis Wettsteinstrasse durch das kantonale Tiefbauamt

11. März 2024
Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

Die Russikerstrasse wird im Bereich Obermoosstrasse bis Wettsteinstrasse instandgesetzt. Zudem ist vorgesehen, die Fussgängerübergänge, die Bushaltestellen und die Veloinfrastruktur an die aktuellen Normen anzupassen. Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.

Angaben zur Auflage:

Gemeindeverwaltung Russikon, Kirchgasse 4, 8332 Russikon

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise:

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist vom 30 Tagen bis am 5. April 2024 schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Russikon zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Strassenregion IV, Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil einzureichen.

Kontaktstelle:

Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Strasseninspektorat, Strassenregion IV, Affeltrangerstrasse 8, 8340 Hinwil